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Zuschüsse

Bezirkliche Zuschüsse für Jugendverbände

Die finanzielle Förderung der Jugendverbände ist eine zentrale Aufgabe des Bezirksjungendrings.  Mit den Förderrichtlinien wird begründet, in welchen Bereichen die Mittel eingesetzt werden, die der Bezirk dem Bezirksjugendring für Zuschüsse bereitstellt. Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände, ebenso werden Kooperationsmaßnahmen zwischen Jugendverbänden und SJR/KJR gefördert.

Titel
Vorantrag Projektarbeit (Excel)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Vorantrag Maßnahmen und Angebote jugendrelevante Themen und Inhalte (Excel)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Vorantrag Maßnahmen und Angebote jugendrelevante Themen und Inhalte (PDF)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Verwendungsnachweis Maßnahmen und Angebote jugendrelevante Themen und Inhalte (Excel)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Verwendungsnachweis Maßnahmen und Angebote jugendrelevante Themen und Inhalte (PDF)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Teilnahmeliste
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Bezirkliche Zuschüsse 14. Januar 2025
Verwendungsnachweis für zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben (PDF)
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Bezirkliche Zuschüsse 14. Januar 2025
Verwendungsnachweis für zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben (Excel)
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Bezirkliche Zuschüsse 14. Januar 2025
Antrag für Investitionen (PDF)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Antrag für Investitionen (Excel)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Verwendungsnachweis Projektarbeit (Excel)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Vorantrag Projektarbeit (PDF)
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Bezirkliche Zuschüsse 4. Februar 2025
Zuschussrichtlinien
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Bezirkliche Zuschüsse 14. Januar 2025

    Zuschüsse aus Mitteln des BJR für SJR und KJR (AEJ und JBM)

    Im Zuge des Kontingentselbstverwaltungs-Verfahrens fördert der Bezirksjugendring Maßnahmen zur Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleitungen und Jugendbildungsmaßnahmen (AEJ und JBM). Diese BJR-Zuschüsse werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finanziert. Antragsberechtigt sind die SJR und KJR in Schwaben.