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Zuschüsse

Bezirkliche Zuschüsse für Jugendverbände

Die finanzielle Förderung der Jugendverbände ist eine zentrale Aufgabe des Bezirksjungendrings.  Mit den Förderrichtlinien wird begründet, in welchen Bereichen die Mittel eingesetzt werden, die der Bezirk dem Bezirksjugendring für Zuschüsse bereitstellt. Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände, ebenso werden Kooperationsmaßnahmen zwischen Jugendverbänden und SJR/KJR gefördert.

Titel

    Zuschüsse aus Mitteln des BJR für SJR und KJR (AEJ und JBM)

    Im Zuge des Kontingentselbstverwaltungs-Verfahrens fördert der Bezirksjugendring Maßnahmen zur Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleitungen und Jugendbildungsmaßnahmen (AEJ und JBM). Diese BJR-Zuschüsse werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finanziert. Antragsberechtigt sind die SJR und KJR in Schwaben.

    Titel
    Antrag Auslagenersatz
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    Zuschüsse AEJ und JBM 5. März 2025
    Wort-Bildmarke BJR Zuschüsse
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    Zuschüsse AEJ und JBM 29. Oktober 2024
    Belegliste AEJ und JBM
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    Zuschüsse AEJ und JBM 29. Oktober 2024
    JBM-Antrag
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    Zuschüsse AEJ und JBM 14. Januar 2025
    AEJ-Antrag
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    Zuschüsse AEJ und JBM 14. Januar 2025
    AnBest-P
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    Zuschüsse AEJ und JBM 29. Oktober 2024
    Fachliche Anforderungen JBM
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    Zuschüsse AEJ und JBM 29. Oktober 2024
    Fachliche Anforderungen AEJ
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    Zuschüsse AEJ und JBM 29. Oktober 2024
    Rahmenrichtlinien AEJ und JBM
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    Zuschüsse AEJ und JBM 29. Oktober 2024