Bei seinen Aufgaben orientiert sich der Bezirksjugendring Schwaben an seiner Satzung sowie an §§ 11, 12 SGBVIII und an fachlichen Standards der Jugendarbeit. Diese umfassen derzeit folgende Bereiche:
Jugendpolitische Interessenvertretung und jugendspezifische Öffentlichkeitsarbeit
Erstellung von Konzepten für die Jugendarbeit und Durchführung von Modellmaßnahmen mit dem Ziel innovativer Wirkungen auf die schwäbische Jugendarbeit
Erstellung von Arbeitshilfen und Verzeichnissen
Beratung, Anregung und koordinierende Unterstützung von Jugendverbänden, Jugendringen, Kommunaler Jugendarbeit und Offener Jugendarbeit
Fortbildung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit
Durchführung eigener Maßnahmen, Veranstaltungen und Aktivitäten nach Maßgabe des Jahresprogramms der Geschäftsstelle und der Jugendbildungsstätte
Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit
Förderung der Mitwirkung in den Bezirksjugendring-Gremien
Dokumentation der Bezirksjugendring-Arbeit in Form von Jahresberichten
Sicherung der Finanzausstattung sowie finanzielle Förderung der Mitgliedsverbände aus Mitteln des Bezirkstags von Schwaben
Förderung der aktiven Medienarbeit und der politischen Bildung
Mitarbeit bei der Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur der Jugendarbeit, Beteiligung an Planungsaufgaben
Kooperation mit den freien und öffentlichen Trägern und Institutionen der Jugendarbeit sowie mit Schulen und Bildungseinrichtungen
Zusammenarbeit mit dem Bezirk Schwaben und Übernahme von Aufgaben der Jugendarbeit nach Art. 31, AGSG
Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Aufgabenvereinbarung zwischen BJR-Landesebene und den Bezirksjugendringen
Ausrichtung der Arbeit nachdem Kinder- und Jugendprogramm für den Bezirk Schwaben