Alle zwei Jahre wählt die BezJR-Vollversammlung die sieben Mitglieder des Vorstands. Er besteht aus dem / der Vorsitzenden, dem / der stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören gemäß § 25 der Satzung insbesondere: